PeBeM – Personalbemessung ab 2026 verpflichtend

25. Juni 2026 | PeBeM / §113c SGB XI | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Personalbemessungsverfahren – kurz PeBeM – für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtend. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Was nach einem weiteren Bürokratie-Update klingt, verändert die Pflegebranche grundlegend: Statt starrer Fachkraftquoten gilt jetzt eine bedarfsorientierte Personalplanung, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. Wer die Vorgaben nicht umsetzt, riskiert negative MD-Prüfberichte, Probleme in Vergütungsverhandlungen und ein überlastetes Team. Dieser Artikel erklärt, was PeBeM konkret bedeutet, wie die Berechnung funktioniert – und warum digitale Tools der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung sind.


Was ist PeBeM? – Die gesetzliche Grundlage

PeBeM steht für „Personalbemessungsverfahren in der Pflege". Die gesetzliche Grundlage bildet § 113c SGB XI, der mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bereits 2015 auf den Weg gebracht wurde. Nach einer mehrjährigen wissenschaftlichen Entwicklungs- und Erprobungsphase – maßgeblich geprägt durch die Studie von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen) – trat das Verfahren am 1. Juli 2023 in Kraft. Es folgte eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Seit dem 1. Januar 2026 ist die vollständige Anwendung für alle stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtend.

Das Kernprinzip: Weg von starren Fachkraftquoten, hin zu einer individuellen Berechnung des Personalbedarfs nach dem tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner. Die 1993 festgelegte pauschale 50-%-Fachkraftquote wird durch ein differenziertes System ersetzt, das Pflegegrade, Qualifikationsniveaus und den konkreten Versorgungsaufwand berücksichtigt.

Die acht Qualifikationsniveaus – mehr als nur „Fachkraft" und „Hilfskraft"

Das PeBeM unterscheidet acht Qualifikationsniveaus (QN 1–8), die den gesamten Personalmix einer Einrichtung abbilden:

QN Bezeichnung Qualifikation
QN 8 Pflegewissenschaftliche Leitung Hochschulabschluss Pflegewissenschaft
QN 7 Pflegedienstleitung Weiterbildung zur PDL
QN 6 Wohnbereichsleitung Fachkraft mit Leitungsweiterbildung
QN 5 Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation z. B. Palliativpflege, Wundmanagement
QN 4 Pflegefachkraft 3-jährige staatlich anerkannte Ausbildung
QN 3 Assistenzkraft 1–2-jährige abgeschlossene Ausbildung
QN 2 Pflegehilfskraft 2–6-monatiger Basiskurs
QN 1 Servicekraft Ohne formale Pflegeausbildung

In der Praxis wird häufig mit einem vereinfachten Qualifikationsmix von etwa 40/30/30 gearbeitet: rund 40 % Pflegefachkräfte (QN 4+), 30 % Assistenzkräfte (QN 3) und 30 % Hilfskräfte (QN 1–2). Entscheidend ist: Pflegefachkräfte übernehmen nur noch Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG – also Pflegeplanung, Medikationsmanagement, fachliche Beurteilung und Delegation. Assistenz- und Hilfskräfte führen die Grundpflege und delegierte Tätigkeiten eigenverantwortlich durch.

So funktioniert die Berechnung: Pflegegradstruktur × Personalanhaltswerte

Die Personalbemessung nach PeBeM folgt einem klaren Prinzip: Je höher der Pflegegrad der Bewohnerinnen und Bewohner, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Pflegegradstruktur analysieren: Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner mit welchem Pflegegrad (1–5) leben in der Einrichtung?
  2. Personalanhaltswerte anwenden: Für jeden Pflegegrad und jedes Qualifikationsniveau gibt es gesetzlich festgelegte Anhaltswerte – das sind Faktoren, die den Personalbedarf in Vollzeitstellen pro Bewohner ausdrücken.

Rechenbeispiel für eine Einrichtung mit 74 Bewohnerinnen und Bewohnern (Bedarf an Hilfskräften QN 1):

Pflegegrad Bewohner Anhaltswert Vollzeitstellen
Pflegegrad 1 0 × 0,0873 0,00
Pflegegrad 2 20 × 0,1202 2,40
Pflegegrad 3 28 × 0,1449 4,06
Pflegegrad 4 20 × 0,1627 3,25
Pflegegrad 5 6 × 0,1758 1,05
Gesamtbedarf QN 1 10,77 VZÄ

Diese Berechnung wird für jedes Qualifikationsniveau durchgeführt. Das Ergebnis ist ein differenzierter Personalschlüssel, der den tatsächlichen Bedarf abbildet – nicht eine pauschale Quote, die an der Realität vorbeigeht.

Die Rothgang-Studie: Wissenschaftliche Basis des PeBeM

Das PeBeM-Verfahren basiert auf einer der umfangreichsten Pflegestudien Deutschlands, durchgeführt von Prof. Dr. Heinz Rothgang und seinem Team an der Universität Bremen:

Im Dezember 2025 wurden die Ergebnisse des Modellprogramms nach § 8 Abs. 3b SGB XI veröffentlicht. Sie empfehlen unter anderem differenziertere Personalanhaltswerte, eine stärkere Förderung von QN 3 und mehr Flexibilität für die Einrichtungen. Die Personalanhaltswerte werden vom Bundesgesundheitsministerium regelmäßig – erstmals 2025, danach alle zwei Jahre – überprüft und bei Bedarf angepasst.

Was sich im Pflegealltag konkret ändert

PeBeM ist kein reines Rechenmodell – es verändert die tägliche Arbeit in den Einrichtungen grundlegend. Die drei zentralen Elemente:

1. Klare Aufgabentrennung nach Qualifikation

Die Zeiten, in denen Pflegefachkräfte, Assistenzkräfte und Hilfskräfte mehr oder weniger das Gleiche taten, sind vorbei. PeBeM verlangt eine dokumentierte Delegationsmatrix: Wer führt welche Aufgaben selbstständig aus? Welche Tätigkeiten sind vorbehalten? Die Verantwortung für die Pflegeprozesssteuerung, fachliche Beurteilung und Delegation liegt bei den Fachkräften (QN 4+). Assistenzkräfte (QN 3) führen definierte Pflegetätigkeiten eigenverantwortlich durch – mit strukturiertem Feedback zur Fachkraft. Hilfskräfte (QN 1–2) übernehmen Grundpflege und soziale Betreuung.

2. Bedarfsorientierte Dienstplanung

Dienstpläne werden nicht mehr nach „gefühltem Bedarf" oder historisch gewachsenen Mustern erstellt, sondern nach der tatsächlichen Pflegegradstruktur der Bewohnerschaft. Das bedeutet: Ändert sich die Bewohnerstruktur – etwa durch Neuaufnahmen mit höheren Pflegegraden – muss der Dienstplan angepasst werden. Jede Schicht (Früh, Spät, Nacht) muss mit dem erforderlichen Qualifikationsmix besetzt sein.

3. Qualifizierungsnachweis und Dokumentation

Rollenspezifische Kompetenzen müssen nachweisbar dokumentiert und durch den Medizinischen Dienst (MD) prüfbar sein. Das umfasst schriftliche Arbeitsanweisungen, regelmäßige Kompetenzüberprüfungen und eine nachvollziehbare Verantwortungsmatrix pro Schicht. Fortbildungsbedarfe sind rollenspezifisch: Fachkräfte brauchen Delegationskompetenz, Assistenzkräfte sichere Rückmeldeprozesse, Hilfskräfte die Fähigkeit, Veränderungen bei Bewohnern zu erkennen und weiterzugeben.

Für wen gilt PeBeM – und für wen (noch) nicht?

Einrichtungsart PeBeM-Status
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen ✅ Verpflichtend seit 1. Januar 2026
Teilstationäre Pflege (Tagespflege) ❌ Einführung ausgesetzt (Stand 2026)
Kurzzeitpflege ❌ Nicht betroffen
Ambulante Pflegedienste ❌ Modellprogramme laufen (z. B. EinSTEP bis Ende 2026)
Krankenhäuser ⚠️ PPR 2.0 (seit Juli 2024), verbindliche Vorgaben ab 2027

Konsequenzen bei Nichtumsetzung

Die Übergangsfrist ist vorbei – wer PeBeM nicht umsetzt, riskiert handfeste Nachteile:

Die größten Herausforderungen – und wie digitale Tools helfen

Die Umsetzung von PeBeM stellt Einrichtungen vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Genau hier kommen digitale Werkzeuge ins Spiel:

Herausforderung 1: Personalbedarf korrekt berechnen

Die manuelle Berechnung des Personalbedarfs über alle acht Qualifikationsniveaus und fünf Pflegegrade ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Digitale PeBeM-Rechner automatisieren diesen Prozess: Pflegegradstruktur eingeben, Personalanhaltswerte hinterlegen – das Tool berechnet den Soll-Bedarf in Sekunden und zeigt Abweichungen zum Ist-Bestand auf einen Blick.

Herausforderung 2: Qualifikationsgerechte Dienstplanung

Jede Schicht muss den erforderlichen Qualifikationsmix abbilden – und das unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Einarbeitung. Digitale Dienstplan-Tools mit PeBeM-Logik prüfen automatisch, ob der geplante Qualifikationsmix den Soll-Vorgaben entspricht, schlagen Alternativen bei Ausfällen vor und verhindern Über- oder Unterbesetzungen in einzelnen Schichten.

Herausforderung 3: Delegation dokumentieren

PeBeM verlangt eine nachvollziehbare Delegationsmatrix und dokumentierte Kompetenznachweise. Digitale Pflegedokumentationssysteme bilden die Aufgabenverteilung ab, dokumentieren Delegationsentscheidungen und stellen sicher, dass bei MD-Prüfungen alle Nachweise griffbereit sind.

Herausforderung 4: Fortbildungsbedarfe managen

Jedes Qualifikationsniveau hat spezifische Schulungsbedarfe – von Delegationskompetenz für Fachkräfte bis zu Basisschulungen für Hilfskräfte. Lernmanagementsysteme (LMS) wie die Plattform von Relias ermöglichen rollenspezifische Fortbildungen, dokumentieren absolvierte Schulungen automatisch und stellen die Nachweise für MD-Prüfungen bereit.

Herausforderung 5: Pflegegradstruktur im Blick behalten

Ändert sich die Bewohnerschaft, muss der Personalbedarf neu berechnet werden. Digitale Dashboards zeigen die aktuelle Pflegegradverteilung in Echtzeit, berechnen den Soll-Bedarf automatisch neu und alarmieren bei kritischen Abweichungen – bevor es zu Versorgungsengpässen kommt.

Sechs Schritte zur erfolgreichen PeBeM-Umsetzung

Basierend auf den Erfahrungen aus dem Modellprogramm und der Praxis empfehlen Expertinnen und Experten folgendes Vorgehen:

  1. Bestandsaufnahme: Qualifikationen aller Mitarbeitenden erfassen, aktuelle Pflegegradverteilung dokumentieren, bestehende Dienstpläne analysieren.
  2. Soll-Personal berechnen: Theoretischen Bedarf an Vollzeitstellen je Qualifikationsniveau anhand der gesetzlichen Personalanhaltswerte ermitteln – idealerweise mit einem digitalen PeBeM-Rechner.
  3. Lücken-Analyse: Ist vs. Soll: Wo fehlen Qualifikationen? Welche Schichten sind kritisch unterbesetzt? Welche Qualifikationsniveaus müssen aufgebaut werden?
  4. Delegationsmatrix entwickeln: Schriftlich festlegen, welche Rolle welche Aufgaben selbstständig ausführt – unter Berücksichtigung der Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG.
  5. Qualifizierungsplan erstellen: Rollenspezifische Pflichtschulungen definieren (Delegation, Kommunikation, Dokumentation) und mit einem digitalen Lernmanagementsystem umsetzen.
  6. Steuerungsinstrumente etablieren: Skill-Matrix pro Schicht, regelmäßige Kurzbesprechungen mit Führungskräften, digitale Dashboards für die laufende Überwachung der Pflegegradstruktur.

Finanzierung: So wird der Personalaufbau unterstützt

Der mit PeBeM verbundene Personalmehrbedarf – insbesondere bei Assistenzkräften (QN 3) mit +69 % – wird durch verschiedene Finanzierungsinstrumente flankiert:

Fazit: PeBeM ist mehr als eine Personalvorgabe – es ist ein Kulturwandel

Das Personalbemessungsverfahren markiert den größten Strukturwandel in der stationären Pflege seit Einführung der Pflegeversicherung 1995. Drei Dinge machen PeBeM zum entscheidenden Thema für jede Einrichtungsleitung:

PeBeM ist kein Selbstzweck. Es ist der längst überfällige Schritt zu einer Pflege, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert – nicht an starren Quoten aus dem Jahr 1993. Einrichtungen, die diesen Wandel jetzt aktiv gestalten, werden nicht nur compliant sein, sondern auch attraktiver für Fachkräfte und besser aufgestellt für die Zukunft.

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Quellen

  1. Relias: PeBeM – Die Zukunft der Pflegeplanung. Was stationäre Pflegeeinrichtungen wissen müssen (Stephan Butzke, 25.09.2025)
  2. CareRockets: PeBeM Pflege 2026 – Personalbemessung einfach erklärt (Denise Ni, aktualisiert 16.06.2026)
  3. Rechtsdepesche: Personalbemessung (PeBeM) Pflege – § 113c SGB XI (Desiree Gorges, Stand 27.02.2025)
  4. BAGFW: Personalbemessung nach § 113c SGB XI – Projekte und Materialien
  5. AOK: Personalbemessungsverfahren in der vollstationären Pflege
  6. Deutscher Pflegerat: Positionspapier – Personalbemessung in der Langzeitpflege (20.04.2026, PDF)
  7. GKV-Spitzenverband: Modellprogramm nach § 8 Abs. 3b SGB XI – Ergebnisse und Abschlussberichte
  8. Abschlussbericht PeBeM-Studie (Rothgang et al., Universität Bremen, PDF)